Infos zur Landesgruppen FH
Am
02. & 03. Oktober 2010
findet die
Fährtenhundprüfung der Landesgruppe Westfalen
bei uns statt.
Leistungsrichter: Theo Köhler
Fährtenbeauftragter: Bodo Jürgens
Was die Hunde(nasen) bei dieser Prüfung erstaunliches leisten müssen, ist für menschliche Nasen wohl gar nicht vorstellbar.
Hier nur mal ein kleiner Auszug aus der offiziellen VDH-Prüfungsordnung für die FH2 Prüfung:
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3. Leistungen in der Fährtenarbeit
Der Hund hat seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 1.800 Schritte langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte, die sieben dem Gelände angepasste Winkel, davon mindestens 2 spitze Winkel und einen Bogen aufweisen muss. Die Fährte wird mindestens zweimal von einer frischeren Fremdfährte an geräumig auseinander liegenden Punkten geschnitten. Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen sieben mit der Witterung des Fährtenlegers gut versehene Gegenstände (max. 10 cm lang, 3 cm breit und 1 cm dick). Sogenannte „Suchpäckchen“ sind nicht gestattet. Alle Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern der Startschilder mit den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Diese Gegenstände sind vom Hund zu finden und aufzunehmen oder zu verweisen.
...Weitere Infos zur FH2-Prüfung gibt es hier in diesem Ausschnitt der Prüfungsordnung.

