Landesgruppenausscheidung 2011
20./21.08.2011

Willkommen zu den ersten Kurzinfos zur diesjährigen Westfälischen Landesgruppenauscheidung & dem Westfalencup 2011.
Die Vorbereitungen laufen, wir freuen uns auf eure Meldungen und wünschen euch eine erfolgreiche Saison.
Womit melden?
Link zum offiziellen VPG - Meldeformular der LG: »»»
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Möglichkeit 1: Link Anklicken - im neuen Browserfenster PDF ausdrucken
Möglichkeit 2: Download PDF: Rechtsklick auf den Link -> Speichern unter... - in Adobe Reader öffnen und ausdrucken
Wohin schicken?
Das vollständig und gut leserlich ausgefüllte Meldeformular bitte per Post oder Fax senden an:
Jürgen Kleps
Hammer Str. 117
59425 Unna
Faxnummer: 02303-690934
Telefon: 02303-61906
Wer kann mitmachen?
Infos zu den Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind nur SV-Mitglieder mit im Zuchtbuch eingetragenen Deutschen Schäferhunden. Ist der Eigentümer des Hundes nicht der Hundeführer, so muss auch für diesen die Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein nachgewiesen werden. Maßgebend sind grundsätzlich die "Bestimmungen über die Durchführung von Ausscheidungs- und Siegerprüfungen des SV mit folgender Ergänzung: Nachweis von drei mit mindestens der Note "Sehr gut" abgelegten SchH/IPO 3 Prüfungen auf verschiedenen Plätzen unter verschiedenen SV-Richtern oder die Platzierung unter den 7 Ersten der LG FCI-Qualifikation. Eine der drei Prüfungen wird anerkannt, wenn sie im Vorjahr nach der Bundessiegerprüfung abgelegt wurde. Die mind. mit der Note "Gut" bestandene FCI- Qualifikationsprüfung oder Jugendmeisterschaft ersetzt eine Auswärtsprüfung. Ebenso wird eine in der eigenen OG mit der Note "Sehr gut" abgelegte Prüfung als Ersatz für eine Auswärtsprüfung anerkannt. Bei Jugendlichen ist die Einwilligung des Erziehungsberechtigten schriftlich erforderlich. Für die Anmeldung sind die LG-eigenen Vordrucke zu verwenden. Die Anmeldung ist nur gültig mit Bestätigung durch die zuständige Ortsgruppe. Hundeführer mit Hunden, deren Eigentümer in einer anderen LG ansässig sind, müssen für die Zulassung die Genehmigung der zuständigen LG einholen.
Quelle: Homepage LG Westfalen
Weitere Infos folgen!
